Pflichten/Verbote für Hersteller
- Mindestzielvorgaben für die Verwertung
 - Bewirtschaftung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE)
 - Angabe des RAEE-Beitrages auf den Geräten
 - Fernabsatz
 - Finanzierung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE)
 - Finanzgarantien
 - Informationen an die Nutzer
 - Informationen an die Behandlungsanlagen
 - Identifizierungswarenzeichen und Symbol
 - Eintragung in das AEE-Register und Jahresmeldung
 - Bevollmächtigter im Falle von „Herstellern“ die ihren Rechtssitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben
 
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