Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Ausländische gesetzliche Vertreter oder Mehrheitsgesellschafter

Weitere Unterlagen, die dem telematischen Antrag beizulegen sind, wenn es im Unternehmen ausländische gesetzliche Vertreter oder einen ausländischen Mehrheitsgesellschafter gibt.

 

Wichtiger Hinweis über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung - bitte sorgfältig lesen bevor die nachstehend angeführten Dokumente übermittelt werden.

  • Für jeden gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ohne italienische Staatsbürgerschaft:
    • Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum);
    • Kopie eines gültigen Personalausweises;
    • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde welche nachweist, dass jeder gesetzliche Vertreter nicht voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann.
  • Falls Gesellschaften die Mehrheit der Firmenbeteiligungen halten, müssen für dieselben Gesellschaften mit Mehrheitsanteil folgende Unterlagen eingereicht werden:
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