Beschwerde und Widersprüche
Anmelder und Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können besondere Verwaltungsverfahren direkt vor dem Italienischen Patent- und Markenamt einleiten.
Es ist möglich:
- der Registrierung von neuen Marken durch das Widerspruchsverfahren entgegen zu wirken, oder
- eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Italienischen Patent- und Markenamtes einzureichen.
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