Handelskammer Bozen

Neuigkeiten beim Zahlungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung: Elektronische Fakturierung und Split Payment

Data: 
Mittwoch, 28. Januar 2015
Uhrzeit: 

Im Zeichen der zunehmenden Digitalisierung der Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung können ab 31. März 2015 Betriebe, die Waren oder Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung liefern, ihre Rechnungen ausschließlich im Format .xml über eine eigens eingerichtete Plattform schicken. Seit 1. Jänner ist zusätzlich das System der Zahlungsteilung in Kraft, das so genannte „Split Payment“: Die öffentliche Verwaltung überweist nun die Mehrwertsteuer nicht mehr an den Betrieb, sondern direkt an die Agentur der Einnahmen. Die Handelskammer unterstützt die Betriebe mittels einer kostenlosen Plattform und einer Informationsveranstaltung über die neuen elektronischen Rechnungen am 04. März.

Die elektronische Fakturierung wurde im Juni 2014 für Betriebe eingeführt, die Rechnungen an öffentliche staatliche Verwaltungen ausgestellt haben. Ab 31. März 2015 wird diese Zahlungsform auch für öffentliche Körperschaften auf Regional-, Landes- und Gemeindeebene angewandt. Ab diesem Datum werden Rechnungen, die mittels Fax, E-Mail oder Pec geschickt wurden, nicht mehr angenommen.
Die Handelskammer Bozen unterstützt die Betriebe, indem sie die Plattform https://fattura-pa.infocamere.it  zur Verfügung stellt, auf der bis zu 24 elektronische Rechnungen kostenlos erstellt, verschickt und archiviert werden können.
Die Handelskammer organisiert aufgrund dieser Neuerungen eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema „Elektronische Fakturierung und digitale Archivierung“, welche am 4. März 2015 von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr in Bozen stattfindet.
Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (Gesetz 190/2014) hat der Gesetzgeber zudem das so genannte „Split Payment“ eingeführt, das seit 1. Jänner 2015 zur Anwendung kommt. Öffentliche Körperschaften werden damit verpflichtet, die MwSt., welche der Lieferant auf der Ausgangsrechnung ausweist, direkt der Agentur für Einnahmen zur überweisen und nicht mehr, wie bisher, dem Lieferanten. Von dieser Bestimmung sind lediglich die Freiberufler ausgenommen, für welche die öffentliche Verwaltung den Vorsteuerabzug vornimmt.
Die Anmeldung zur kostenlosen Informationsveranstaltung am 4. März ist unter www.wifi.bz.it möglich. Informationen: WIFI – Weiterbildung, Tel. 0471 945 666, E-Mail: wifi@handelskammer.bz.it
Auskünfte zu elektronischer Fakturierung und Split Payment erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alexander Dalsasso, Tel. 0471 945 532, E-Mail: alexander.dalsasso@handelskammer.bz.it.