Handelskammer Bozen

Neuregelung der Voucher: Wichtiger Schritt mit Verbesserungsbedarf

Data: 
Dienstag, 30. Mai 2017
Uhrzeit: 

Nachdem die zuständige Kommission der Abgeordnetenkammer in Rom die Ersatzregelung für die Voucher genehmigt hat, wird nun im Plenum an der Verabschiedung derselben gearbeitet. Die Handelskammer Bozen sieht im Entwurf für die Neuregelung der Gelegenheitsarbeiten einen Schritt in die richtige Richtung, jedoch mit Verbesserungsbedarf.

„Telematischer Arbeitsvertrag“ soll sich das neue Vertragsinstrument künftig nennen und von Betrieben mit bis zu fünf unbefristet angestellten Mitarbeiter/innen genutzt werden können. Die Neuregelung sieht vor, dass jeder einzelne Arbeitgeber maximal 5.000 Euro pro Jahr mittels dieser Vertragsform auszahlen darf. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin darf insgesamt ebenfalls bis zu 5.000 Euro jährlich dadurch beziehen. 

„Die Neuregelung der Gelegenheitsarbeiten ist nun endlich konkret in Gang gesetzt worden, was unter anderem dem Einsatz von Senator Hans Berger und dem Kammerabgeordneten Daniel Alfreider in Rom zu verdanken ist“, unterstreicht Handelskammerpräsident Michl Ebner: „Es ist jedoch notwendig, weiter an den Details zu feilen, damit den Bedürfnissen der Betriebe und Familien in Südtirol Rechnung getragen wird. Die 5.000-Euro-Grenze muss angehoben werden und die Möglichkeit zur Nutzung des neuen Vertragsinstruments muss von den Kleinstbetrieben auf die kleinen und mittleren Unternehmen ausgeweitet werden.“

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.