
Überschuldung
Die Anwaltskammer und die Handelskammer sind die beiden Dienststellen für Überschuldung in Südtirol. Bei drei Veranstaltungen wurde über ihre Funktionsweise und den Zugang zu den Überschuldungsverfahren informiert.
Die Dienststellen für Überschuldung haben die Aufgabe, die in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen, Freiberufler, Verbraucher/innen und Kleinunternehmen zu unterstützen. Diese können sich an die Dienststellen wenden, indem sie einen Antrag auf Zugang zu einem Verfahren stellen. Die Dienststellen ernennen dann eine Überschuldungsverwalterin bzw. einen Überschuldungsverwalter. Diese prüfen die Situation des Schuldners bzw. der Schuldnerin und erstellen einen Bericht, der zusammen mit dem Antrag beim Gericht eingereicht wird. In diesen Zusammenhang fällt beispielsweise die Erarbeitung eines Sanierungsplans für den Abbau der Schulden. Ziel der Verfahren ist es, den Schuldnerinnen oder Schuldnern die Möglichkeit eines Neustarts zu geben und gleichzeitig die Forderungen der Gläubiger/innen zu berücksichtigen.
Dienste der Handelskammer
Rechtsstreitigkeiten zwischen Vertragspartnern oder Unternehmen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht geklärt werden. Alternative Verfahren wie das Schiedsverfahren, das Gutachten oder die Mediation der Handelskammer Bozen erlauben es, Konflikte rascher und kostengünstiger zu lösen und die Arbeitsbelastung der Gerichte zu verringern.