Freie Fahrt
Kürzlich fand in der Handelskammer Bozen ein Treffen statt, bei dem Lösungsvorschläge zum grenzüberschreitenden, gewerblichen Personenverkehr diskutiert wurden.
Hintergrund ist die Gesetzeslücke, wonach Taxis und Mietwagen mit Fahrerinnen und Fahrer, die zwischen Italien, Deutschland und Österreich unterwegs sind, keine Personen grenzüberschreitend befördern dürfen.
Aktuelle Lage
Überschreitet aktuell ein Fahrzeug mit einer Kapazität von bis zu neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrers die Staatsgrenze, droht den Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen eine Geldstrafe und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Dies liegt daran, dass diese Art der Beförderung derzeit weder auf europäischer Ebene noch durch bi- bzw. trilaterale Abkommen geregelt ist. Vor allem in den touristisch bedeutenden Gebieten des Alpenraums ist es wichtig, dass Taxi- und Mietwagenunternehmen eines Landes eine Beförderung in ein anderes Land durchführen können.
Lösungsvorschläge
Um diese Problematik zu diskutieren und Lösungsvorschläge aufzuzeigen, trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Handelskammern von Tirol, Bozen und Trient sowie des Landes Südtirol. Mit dabei waren auch Giulia Messirca und Salvatore Napoli vom italienischen Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr.
Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit b-solutions organisiert. b-solutions ist eine Initiative der Europäischen Kommission zum Abbau von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Kooperation.