Handelskammer Bozen
Zuzugsbegünstigung „rientro dei cervelli“

Rientro dei cervelli

Zuzugsbegünstigung
Datum:  Juli 2024

Mit 1. Januar 2024 sind die neuen Regelungen der Zuzugsbegünstigung, bekannt auch als „rientro dei cervelli“ in Kraft getreten. Sie sehen steuerliche Anreize vor, um den Zuzug von hochqualifizierten Personen nach Italien zu fördern.

Wer ab 2024 den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, hochqualifiziert ist und in den vorherigen drei Steuerperioden nicht den Steuerwohnsitz in Italien hatte, kann eine steuerliche Begünstigung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, sowie für Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragen. Die Begünstigung besteht aus einem Steuerfreibetrag in der Höhe von 50 Prozent , es sind also nur 50 Prozent des Einkommens zu versteuern. Bei Personen mit minderjährigen Kindern erhöht sich der Freibetrag auf 60 Prozent. Die Dauer der Begünstigung beträgt fünf Jahre und ist nicht verlängerbar.

Für die Anwendung der Zuzugsbegünstigung werden ein höherer Bildungsabschluss – zumindest ein dreijähriges Bachelor-Studium oder eine besondere berufliche Qualifikation bzw. Spezialisierung – und die Beibehaltung des steuerlichen Wohnsitzes in Italien für die Dauer von mindestens vier Steuerperioden vorausgesetzt. Der Service Work in Südtirol der Handelskammer Bozen bietet umfassende Informationen sowohl für Arbeitnehmer/innen, die sich eine neue berufliche Zukunft in Südtirol aufbauen möchten, als auch für Unternehmer/innen, die neue Mitarbeiter/innen aus dem In- oder Ausland einstellen möchten. Potenzielle Rückkehrende sollten sich jedoch unbedingt auch an eine Steuerberatungsstelle wenden, da wegen der vielen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen jede Situation einzeln bewertet werden muss.

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