Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Verlust des Ursprungszeugnisses

Bei Verlust oder Diebstahl eines Ursprungszeugnisses muss die Mitteilung telematisch über die Suite Dokumente für den Außenhandel erfolgen.

Wählen Sie "Anzeige bezüglich Diebstahl – Verlust" und laden Sie im Abschnitt "Anlagen" die Kopie der Verlustanzeige hoch.

Wichtige Hinweise

  • Eine Ersatzerklärung statt einer Verlustanzeige ist unzulässig
    Diese Vereinfachung ist im Sachbereich der Ursprungszeugnisse nicht vorgesehen (Art. 49 des DPR 445/2000)
  • Der/die Antragsteller/in haftet für alle Folgen, die sich aus der Verwendung des abhandengekommenen Zeugnisses durch Dritte ergeben könnten
  • Eine erneute Beantragung des Ursprungszeugnisses ist erforderlich – inklusive Entrichtung der Sekretariatsgebühren
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs (6) Monaten ab Erteilung des abhandengekommenen Ursprungszeugnisses gestellt werden

Hilfe & Support

  • FAQ: Antworten auf häufige Fragen finden Sie im Self-Care-Portal (nur auf Italienisch verfügbar).
  • Technische Unterstützung (Login, Benutzerkonto, Signatur, etc.): nutzen Sie das Formular

Jetzt Verlust melden und neues Ursprungszeugnis beantragen!

  • Zur Meldung und Beantragung in der Suite
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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

0471 945 653
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15