Verlust des Ursprungszeugnisses
Bei Verlust oder Diebstahl eines Ursprungszeugnisses muss die Mitteilung telematisch über die Suite Dokumente für den Außenhandel erfolgen.
Wählen Sie "Anzeige bezüglich Diebstahl – Verlust" und laden Sie im Abschnitt "Anlagen" die Kopie der Verlustanzeige hoch.
Wichtige Hinweise
- Eine Ersatzerklärung statt einer Verlustanzeige ist unzulässig
Diese Vereinfachung ist im Sachbereich der Ursprungszeugnisse nicht vorgesehen (Art. 49 des DPR 445/2000) - Der/die Antragsteller/in haftet für alle Folgen, die sich aus der Verwendung des abhandengekommenen Zeugnisses durch Dritte ergeben könnten
- Eine erneute Beantragung des Ursprungszeugnisses ist erforderlich – inklusive Entrichtung der Sekretariatsgebühren
- Der Antrag muss innerhalb von sechs (6) Monaten ab Erteilung des abhandengekommenen Ursprungszeugnisses gestellt werden
Hilfe & Support
- FAQ: Antworten auf häufige Fragen finden Sie im Self-Care-Portal (nur auf Italienisch verfügbar).
- Technische Unterstützung (Login, Benutzerkonto, Signatur, etc.): nutzen Sie das Formular
Jetzt Verlust melden und neues Ursprungszeugnis beantragen!
- Zur Meldung und Beantragung in der Suite
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