Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Beschwerde

Beschwerde gegen Verfügungsmaßnahmen vom Italienischen Patent- und Markenamt

Gemäß den Artikeln Nr. 135 und 136 des Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005 (Kodex des industriellen Eigentums) ist es möglich, eine Beschwerde gegen jene Verfügungsmaßnahmen vom Italienischen Patent- und Markenamt UIBM einzureichen, welche eine Anmeldung bzw. einen Antrag vollständig oder teilweise zurückweisen, eine Umschreibung ablehnen oder andere im Kodex vorgesehene Rechte verweigern.

Die Beschwerde ist an die "Beschwerdekommission" beim UIBM zu richten und muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab dem Empfangsdatum der Mitteilung über die Verfügungsmaßnahme eingereicht werden. Auf Grund der geltende Gesetzgebung muss die Beschwerde dem UIBM durch einen Gerichtsvollzieher im Voraus zugestellt werden.

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