Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Förderungen

Förderbeiträge auf EU-Ebene für die Eintragung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten

Auch für das Jahr 2023 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den KMU- Fonds mit der Bezeichnung "Ideas Powered Business - SME Fund" zur Unterstützung der gewerblichen Schutzrechte ausgeschrieben.
Das Förderprogramm sieht einen Beitrag für die KMU im Wert von maximal 1.000 EUR für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (die Vorab-Diagnosedienste für geistiges Eigentum ist für italienische KMU nicht zugänglich).

Die Zuschüsse können vom 23.01.2023 bis zum 8.12.2023 beantragt werden; die Vergabe erfolgt in Form von Gutscheinen nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Interessierte KMU müssen zunächst den Beitragsantrag einreichen. Sobald ihr Antrag vom EUIPO genehmigt wurde (ungefähr 15 Tage), erhalten sie eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und können anschließend die Marke, das Geschmacksmuster oder das Patent anmelden. Die Rückerstattung kann nach der Einzahlung der Einschreibegebühren beantragt werden.

Jedes KMU kann folgendes beantragen:
-    eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster auf nationaler, regionaler und EU-Ebene.
-    eine Erstattung von 50% der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern außerhalb der EU (Bsp. beim WIPO).

Auf der Internetseite vom EUIPO finden Sie die ausführliche Beschreibung des KMU Fonds.

 

Nationale Förderbeiträge

Die Fördermaßnahmen Marchi+, Disegni+ und Brevetti+, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung finanziert werden, ermöglichen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Beiträge zum Schutz und zur Verwertung ihrer gewerblichen Schutzrechte zu erhalten.

    • Brevetti+2022 - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
      Anträge ab 12:00 Uhr, 27. September 2022
      Die Maßnahme sieht Förderungen für den Ankauf von Spezialdienstleistungen für die wirtschaftliche Verwertung eines nach dem 01.01.2019 erteilten nationalen Patents oder einer nach dem 01.01.2020 eingereichten italienischen, europäischen oder internationalen Patentanmeldung, welche einen Recherchenbericht mit "nicht negativem Ergebnis" vorweisen, vor.
      Europäische und internationale Patentanmeldungen müssen die Priorität einer früheren nationalen Patentanmeldung beanspruchen.
      Die Unterstützung wird als Verlustbeitrag gewährt, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, bis zu einem Höchstbetrag von 140.000 €.
      Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
    • Design+2022 - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
      Anträge ab 09:30 Uhr, 11. Oktober 2022
      Die Maßnahme sieht Förderungen in Form eines Kapitalzuschusses für die Verwertung eines Musters oder Modells oder von mehreren Modellen (italienische, europäische oder internationale), welche seit dem 01.01.2020 registriert wurden, vor.
      Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, bis zu einem Höchstwert von 60.000 €.
      Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
    • Marchi+2022 - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
      Anträge ab 09:30 Uhr, 25. Oktober 2022
      Die Maßnahme sieht Förderungen in Form eines Kapitalzuschusses, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, über zwei verschiedene Schienen vor:
      • Maßnahme A: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Unionsmarken bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
        Sie bezieht sich auf bereits eingetragene Marken, mit Anmeldung ab dem 01.06.2019.
        Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 6.000 € pro Marke.
        Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
         
      • Maßnahme B: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Internationalen Marken bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
        Sie bezieht sich auf Marken, die ab dem 01.06.2019 registriert wurden und für welche die Anmeldung im Register für internationale Marken bereits veröffentlicht wurde.
        Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 9.000 € pro Marke.
        Der Beitrag darf 90 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

    Beide Maßnahmen können nicht mit anderen staatlichen Beihilfen oder Beihilfen, die im Rahmen einer De-minimis-Regelung gewährt werden, oder mit EU-Mitteln finanzierten Förderungen (z. B. EUIPO-Fonds – Ideas Powered for Business) kombiniert werden.

    • Kollektive Marken 2022 - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
      Ziel der Initiative ist die Förderung von Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken im Ausland (d.h. Marken von Verbänden, Schutzkonsortien, Vereinen und Genossenschaften).
    • Voucher 3I - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
      Die Maßnahme sieht Förderungen für innovative Start-Ups für den Ankauf von Spezialdienstleistungen bei der Hinterlegung von Patentanmeldungen vor.
    • "Historische" Marken - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
      Diese Maßnahme hat Fördermittel für die Aufwertung von Marken, welche vor dem 1. Jänner 1967 angemeldet wurden vorgesehen. Ziel der Maßnahme war die Aufwertung nationaler Marken, mit besonderem Augenmerk auf die Geschichte und Kultur der italienischen Unternehmen.

    Weitere Maßnahmen

    • NATIONALE FÖRDERUNGEN - Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, die alle Förderungen und Beiträge für Unternehmen zusammenfasst.

    Förderbeiträge der Autonomen Provinz Bozen

    Südtiroler Unternehmen, welche ordnungsgemäß im Handelsregister Bozen eingetragen sind, können in den Genuss von Förderungen für Forschungsprojekte und Beratungen im Innovationsbereich sowie gewerblicher Schutzrechte kommen. Insbesondere sind folgende Kosten für Patente, Gebrauchsmuster, Muster und Modelle förderungsfähig:

    • Kosten, die vor der Erteilung des Rechts in der ersten Rechtsordnung anfallen, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, Einreichung und Behandlung des Anmeldeantrags sowie für die Antragserneuerung vor der Erteilung des Rechts,
    • Übersetzungskosten und sonstige Kosten für die Erteilung oder Validierung des Rechts in anderen Rechtsordnungen,
    • Kosten für die Verteidigung der Gültigkeit des Rechts bei der amtlichen Antragsprüfung sowie für mögliche Widerspruchsverfahren, selbst wenn diese nach der Erteilung des Rechts anfallen.

    Wichtig: Die Kosten für die Eintragung von Marken sind nicht förderfähig.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen.

    Waren diese Informationen hilfreich?
    Durchschnitt: 2.3 (3 votes)

    Kontakt

    Patente und Marken - PATLIB

    0471 945 534 - 514