Förderbeiträge der Autonomen Provinz Bozen
Südtiroler Unternehmen, welche ordnungsgemäß im Handelsregister Bozen eingetragen sind, können in den Genuss von Förderungen für Forschungsprojekte und Beratungen im Innovationsbereich sowie gewerblicher Schutzrechte kommen. Insbesondere sind folgende Kosten für Patente, Gebrauchsmuster, Muster und Modelle förderungsfähig:
- Kosten, die vor der Erteilung des Rechts in der ersten Rechtsordnung anfallen, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, Einreichung und Behandlung des Anmeldeantrags sowie für die Antragserneuerung vor der Erteilung des Rechts,
- Übersetzungskosten und sonstige Kosten für die Erteilung oder Validierung des Rechts in anderen Rechtsordnungen,
- Kosten für die Verteidigung der Gültigkeit des Rechts bei der amtlichen Antragsprüfung sowie für mögliche Widerspruchsverfahren, selbst wenn diese nach der Erteilung des Rechts anfallen.
Wichtig: Die Kosten für die Eintragung von Marken sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen
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