Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen
Um bestimmte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zu schützen, deren besondere Qualitätsmerkmale vor allem von dem Gebiet abhängen in dem sie hergestellt werden, sind in Europa die „Qualitätsmarken“ g.U., g.g.A. und g.t.S. eingeführt worden. Hersteller müssen strenge Herstellungskriterien einhalten und unterliegen Kontrollen der zuständigen Behörden. Die Verbraucher erhalten dadurch wertvolle Informationen über die Qualität und die geographische Herkunft der Produkte. Dem Antragsteller garantieren die Verfahren einen in der gesamten Europäischen Union geltenden Schutz vor Nachahmungen und Missbrauch. Um die Anerkennung für eines der Siegel zu erlangen, muss beim Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwesen ein Antrag eingereicht werden.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Das Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) erhalten Lebensmittel, deren besondere Merkmale vornehmlich oder ausschließlich von dem Gebiet, in dem sie hergestellt werden, abhängen. Damit ein Produkt die Geschützte Ursprungsbezeichnung erhält, müssen Herstellung, Verarbeitung und Erzeugung in einem bestimmten geografischen Gebiet erfolgen (z.B. Prosciutto di Parma, Grana Padano).
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Das Siegel „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) erhalten Agrarerzeugnissen und Lebensmittel, von denen eine bestimmte Eigenschaft, der Ruf oder ein anderes Merkmal von der geografischen Herkunft abhängt, und deren Herstellung, Verarbeitung bzw. Erzeugung in einem bestimmten geografischen Gebiet erfolgt. Um das g.g.A.-Zeichen zu erhalten, muss daher mindestens eine der Produktionsstufen in einem bestimmten Gebiet erfolgen (z.B. Südtiroler Speck, Südtiroler Apfel).
Die Siegel g.U. und g.g.A. beziehen sich nicht nur auf hochwertige Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, sondern werden auch für Weine erteilt, die ihren Ursprung in Mitgliedsländern der Europäischen Union haben (z.B. Südtiroler Sankt Magdalener, Barolo, Chianti).
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Das Siegel „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) schützt Erzeugnisse, die sich durch eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren auszeichnen. Anders als die Bezeichnungen g.U. und g.g.A. bezeichnet sie Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, welche eine Besonderheit haben, die mit dem Herstellungsverfahren oder der Zusammensetzung aus der Tradition eines bestimmten Gebietes zusammenhängen, auch wenn sie nicht notwendigerweise nur in diesem Gebiet hergestellt werden (z.B. Mozzarella, Pizza Napoletana).
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Europäische Kommission - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
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