Gewerbliche Güterbeförderung
Unter gewerblicher Güterbeförderung versteht man die Beförderung von Gütern für andere (dritte) Unternehmen. Güter werden im Auftrag eines Absenders gegen Entgelt befördert. Die Dienstleistung besteht in der Beförderung von Gütern, daher stellt das Güterkraftverkehrsunternehmen für einen solchen Dienst eine Transportrechnung aus.
Für die Eintragung bei der Handelskammer ist erforderlich:
- Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen
- Eintragung REN (einzelstaatliches elektronisches Register)
Bei Kleinfahrzeugen (bis 1,5 Gesamtmasse) ist die Eintragung ins Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und die Kopie des Fahrzeugscheines erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz 3, Tel. 0471/415450.
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