Ausstellung der Freiverkaufsbescheinigung
Die Ausstellung der Freiverkaufsbescheinigung erfolgt als Ausdruck im Betrieb
Die Freiverkaufsbescheinigung wird als digital signiertes Dokument ausgestellt.
Zum Ausdruck auf Papier erhält der Antragsteller 2 separate PDF-Dateien:
- PDF 1: Vorderseite der Freiverkaufsbescheinigung, digital signiert (Faksimile-Vorderseite PDF 687 kB)
- PDF 2: Rückseite, holografische Unterschriften und digitale Signatur (Faksimile-Rückseite PDF 890 kB)
Die Dateien zum Ausdruck werden auf 3 Arten zur Verfügung gestellt:
- im Portal Dokumente für den Außenhandel
- an die PEC-Adresse
- an die E-Mail-Adresse
Obgenannte PEC und E-Mail-Adresse sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb (PDF 300 kB) bzw. im Antrag auf Änderung der erforderlichen Kontaktdaten (PDF 250 kB) angegeben wurden.
Der Ausdruck auf Papier
Die Dateien zum Ausdruck der Freiverkaufsbescheinigung können per E-Mail weitergeleitet werden und der Ausdruck kann im Zielland des Exports erfolgen.
Der Ausdruck auf Papier muß in Farbe erfolgen (Faksimile beidseitig PDF 915 kB).
Ausdruck in der Handelskammer
Der Ausdruck in der Handelskammer ist nur in wenigen begründeten Einzelfällen möglich:
- Anbringung der Apostille beim Regierungskommissariat der Provinz Bozen (externe Seite)
- Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift durch das brasilianische Konsulat
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Note Richiesta" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Dokumente einzufordern, welche die Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf Außenhandelsdokumenten untermauern bzw. nachweisen.
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