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Ausstellung der Freiverkaufsbescheinigung (FSC)
Die Ausstellung der Freiverkaufsbescheinigung erfolgt als Ausdruck im Betrieb.
Die Bescheinigung wird als digital signiertes Dokument erstellt.
Der Antragsteller erhält zwei separate PDF-Dateien:
- PDF 1: Vorderseite der Freiverkaufsbescheinigung, digital signiert
(Faksimile-Vorderseite PDF 272 kB) - PDF 2: Rückseite mit holografischen Unterschriften und digitaler Signatur
(Faksimile-Rückseite PDF 166 kB)
Bereitstellung der Dateien
Die Dateien zum Ausdruck werden auf drei Arten zur Verfügung gestellt:
- In der Suite Dokumente für den Außenhandel
- An die ZEP-Adresse (PEC)
- An die E-Mail-Adresse
Die ZEP- und E-Mail-Adressen sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb oder im Antrag auf Änderung der Kontaktdaten angegeben wurden.
Ausdruck auf Papier
- Die Dateien können per E-Mail weitergeleitet werden
- Der Ausdruck kann auch im Zielland des Exports erfolgen
- Der Ausdruck muss in Farbe erfolgen
(Faksimile beidseitig PDF 237 kB)
Ausdruck in der Handelskammer - Ausnahmefall
Der Ausdruck in der Handelskammer ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt (bis auf Weiteres) nur in einem einzigen Ausnahmefall:
- Anbringung der Apostille beim Regierungskommissariat der Provinz Bozen
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Hinweise zur Bearbeitung" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Nachweise für die Notwendigkeit der Apostille einzufordern.
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