Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Stichprobenkontrollen

Der Bereich Außenhandel des Amtes für Berufsbefähigungen, Außenhandel, Digitale Dienste und Rechtsangelegenheiten der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus und Landwirtschaftskammer Bozen führt stichprobenartige Kontrollen zur Überprüfung der Ersatzerklärungen durch, die bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen eingereicht werden. Grundlage hierfür sind nationale und europäische Vorschriften, insbesondere das DPR 445/2000 sowie der Unionszollkodex. Ziel ist es, die Richtigkeit der Angaben zum Warenursprung sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.

Die Kontrolle wird innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Erklärung und auf jeden Fall nicht nach mehr als 75 Tagen ab diesem Datum durchgeführt. Sie betreffen mindestens 3 % aller jährlich eingereichten Erklärungen.

Sie können auch anlassbezogen durchgeführt werden, etwa bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen. Dabei werden alle relevanten Nachweise wie Lieferantenrechnungen, Ursprungsbescheinigungen, Transportdokumente oder andere Herkunftsnachweise überprüft. Bei Waren aus Drittländern müssen die Dokumente zum Warenursprung in der Regel bereits beim Antrag vorliegen.

Unternehmen, deren Ersatzerklärungen kontrolliert werden, erhalten eine Frist von 30 Tagen zur Vorlage der geforderten Unterlagen. Stellt das Amt Unwahrheiten fest oder erfolgt keine Mitwirkung, führt dies zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Ziel der Kontrollen ist der Schutz der Glaubwürdigkeit des Ursprungsnachweises im internationalen Handel.

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