Pflichten/Verbote für Hersteller
- Mindestzielvorgaben für die Verwertung
- Bewirtschaftung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE)
- Angabe des RAEE-Beitrages auf den Geräten
- Fernabsatz
- Finanzierung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE)
- Finanzgarantien
- Informationen an die Nutzer
- Informationen an die Behandlungsanlagen
- Identifizierungswarenzeichen und Symbol
- Eintragung in das AEE-Register und Jahresmeldung
- Bevollmächtigter im Falle von „Herstellern“ die ihren Rechtssitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben
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