Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Gutachten

Das Gutachten besteht in einer Ermittlung oder technischen Bewertung von Sachverhalten, welche von den Vertragsparteien einvernehmlich einem Dritten anvertraut werden.

Diese Ermittlung oder Bewertung kann betreffen: die qualitative oder quantitative Bestimmung eines noch unbestimmten Vertragspunktes oder auch das Vorliegen oder Nichtvorliegen und/oder die Bemessung von Sachverhalten, die sich aus der Durchführung oder der Nichterfüllung beziehungsweise aus der Entwicklung im Allgemeinen eines in sich vollständigen Vertragstatbestandes ergeben.

Die hierfür notwendige Bestimmung eines/r Sachverständigen oder der dahingehende Auftrag an das Schiedsgericht kann sowohl im Vertrag selbst als auch mit nachfolgendem Abkommen festgelegt werden.

Das Gutachten stellt somit in den Fällen, in welchen bei den Parteien Unsicherheit über die Rechts- oder Sachlage oder die Angemessenheit einer gütlichen Streitbeilegung herrscht, ein konkretes und effizientes Hilfsmittel dar, um einen Rechtsstreit gegebenenfalls im Vergleichswege lösen zu können; um gewollt oder ungewollt unvollständige Verträge, sei es was den rechtlichen oder den Aspekt der Billigkeit betrifft, sei es was den rein technischen Aspekt betrifft, zu vervollständigen; und schließlich um Uneinigkeiten in Bezug auf technische Erhebungen oder Bewertungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung eines Vertrages ergebenden Sachverhalts oder Situationen zu schlichten.

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