CO2-Emissionen und Einsparung von Kraftstoff
Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 17. Februar 2003 Nummer 84 geändert durch das Ministerielle Dekret vom 6. April 2005 (Dekret im Format PDF 205 KB) hat das Ziel, die Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen der neuen Personenkraftwagen zu informieren; das sind jene Motorfahrzeuge der Kategorie M1, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.
Der Verantwortliche des Verkaufsortes, das heißt des Ausstellungsraumes oder des Vorhofes, wo neue Personenkraftwagen ausgestellt oder zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, hat folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
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Deutlich sichtbare Anbringung einer Etikette an jedem Personenkraftwagenmodell oder in seiner Nähe, aus dem der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen hervorgehen. Die Etikette muss den Vorgaben der Anlage I des Dekretes des Präsidenten der Republik 84/2003 entsprechen
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Anbringung, für jede Personenkraftwagenmarke, eines Aushanges oder eines Bildschirmes, welche die offiziellen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen der am Verkaufsort ausgestellten oder vom Verkaufsort zum Verkauf oder Leasing angebotenen neuen Personenkraftwagen enthalten. Zu diesem Zwecke liefert der Hersteller des Personenkraftwagens dem Verantwortlichen des Verkaufsortes für jedes Personenkraftwagenmodell einen Aushang in Papierform oder, auf Anfrage, in einem angemessenen Format, um auf dem genannten Bildschirm gezeigt werden zu können
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die kostenlose Verteilung, auf Anfrage des Verbrauchers, des Leitfadens 2016 (in italienischer Sprache) über die Einsparung von Kraftstoff sowie über die CO2-Emissionen, welcher jährlich vom Industrieministerium erstellt wird , im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht wird und auf den Internet-Seiten des Umweltministeriums sowie des Transportministeriums zu finden ist.
Die Werbeschriften für die Verbraucher für die Vermarktung der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die technischen Handbücher, die Faltblätter, die Werbeanzeigen in Zeitungen und Fachzeitschriften sowie die Werbeplakate, müssen deutlich leserlich und verständlich die offiziellen Verbrauchswerte und die Werte der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der entsprechenden Fahrzeuge beinhalten.
Es ist weiter verboten, auf Etiketten, auf dem Leitfaden, auf dem Aushang oder in den Werbeschriften Marken, Symbole oder Angaben zu Kraftstoffverbrauch oder CO2-Emissionen anzuführen, die nicht den Vorgaben des DPR 84/2003 entsprechen.
Die Handelskammer Bozen ist mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der Vorgaben des genannten DPR zu überwachen. Sie berichtet dem Industrieministerium regelmäßig darüber.
Im Falle von Übertretungen der vorgesehenen Obliegenheiten sind Verwaltungsstrafen von 250 bis 1000 Euro vorgesehen.
Anmerkung: Die in den Referenzen genannten italienischen Originaltexte sind die einzigen rechtlich bindenden. Übersetzungen oder auf den einzelnen Fall abgestimmte Anmerkungen dienen ausschließlich dem Zweck eines erleichterten anwendungsorientierten Zugangs.