Eigenerklärung für die Rücknahme der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die private Herkunft der Elektro- und Elektronikaltgeräte (RAEE), die den Sammelstellen von Elektro- und Elektronikaltgeräten (RAEE) übergeben werden, wird durch eine Eigenerklärung, die vom Installateur oder dem Betreiber der Servicestelle unterzeichnet wird, bewiesen. Dieses Dokument wird dem Angestellten der Sammelstelle zusammen mit einer nicht beglaubigten Ablichtung des Personalausweises des Unterzeichnenden übergeben:
- Eigenerklärung für die Rücknahme am Wohnsitz des Kunden (Vorlage im Pdf-Format 80 KB)
- Eigenerklärung für die Rücknahme am eigenen Geschäftssitz (Vorlage im Pdf-Format 80 KB)
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