Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Erteilte oder ermächtigte Aufträge der Bediensteten

 

Die Bediensteten der Handelskammer dürfen nur außerinstitutionelle Tätigkeit ausüben oder von Dritten übertragene entlohnte Aufträge ausführen, sofern dies zuvor unter Beachtung der Kriterien und Grenzen gemäß nachstehender Bestimmungen von der Verwaltung ermächtigt wurde.

DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REGION vom 19. April 2007, Nr. 4/L (Verordnung betreffend Bestimmungen auf dem Sachgebiet der mit dem Dienstverhältnis bei der Region vereinbaren Aufträge und Tätigkeiten und damit verbundene Haftung im Sinne des Art. 6 Abs. 2 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3)

Verordnung betreffend Bestimmungen auf dem Sachgebiet der mit dem Dienstverhältnis bei der Handelskammer Bozen vereinbaren Aufträge und Tätigkeiten und damit verbundene Haftung im Sinne des Art. 6 Abs. 2 des RG vom 21. Juli 2000,Nr. 3

 

Nachstehend die Verzeichnisse der Bediensteten, welche außerinstitutionelle Tätigkeiten oder von Dritten übertragene Aufträge ausgeführt haben

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