Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Im Sinne des Artikel 5 des Bereichstarifvertrags kann auf dezentraler Ebene ein Vertrag abgeschlossen werden, welcher die zur Verfügung gestellten Mittel berücksichtigen und weder direkt noch indirekt zusätzliche Kosten zu Lasten auch der darauf folgenden Haushaltsjahre im Vergleich zu den im Bereichsvertrag vorgesehenen mit sich bringen darf.
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