Maßnahmen der politischen Organe
Art. 23 des G.v.D. Nr. 33/2013 sieht die Veröffentlichung der Maßnahmen der politischen Organe hinsichtlich der Vergabe von Arbeiten, Lieferungen oder Diensten sowie betreffend Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Subjekten oder anderen öffentlichen Ämtern vor. Bis 2016 mussten auch die Maßnahmen betreffend Ermächtigungen oder Konzessionen sowie Wettbewerbe und Auswahlverfahren veröffentlicht werden.
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