Unabhängiges Bewertungsgremium
Mit Beschluss des Verwaltungsrates des Institutes (Nr. 13 vom 25.10.2016) sind die Aufgaben laut Art. 7bis des Regionalgesetzes Nr. 3 vom 21. Juli 2000 dem Unabhängigen Bewertungsgremium der Handelskammer Bozen übertragen worden.
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