Register
Inhaber von Identifikationsmarken
Die Handelskammern führen das Register jener Betriebe, an welche Identifikationsmarken zugewiesen wurden und in welches sich folgende Firmen eintragen müssen (Artikel 14, gesetzesvertretendes Dekret 251/99):
- Firmen, welche Platin, Palladium, Gold und Silber in Blöcken, Barren, in gewalzter und profilierter Form und in Form von Halbfertigprodukten verkaufen
- Firmen, welche Gegenstände aus oben aufgeführten Edelmetallen herstellen oder importieren.
Das Register der Goldschmiede ist öffentlich.
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