Formulare und Gebühren
- A - Zertifizierte Meldung über den Betriebsbeginn (S.C.I.A.) als Hersteller, Importeur und Verkäufer von Gegenständen aus Edelmetallen (beinhaltet die Vordrucke der Punkte: B, C und D). Die Gebühren sind in der "zertifizierten Meldung des Betriebsbeginnes" aufgeführt.
- A1 - Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde - Antimafia
- B - Selbsterklärung über die Anzahl der Angestellten - nur für Industriebetriebe und nicht bei (S.C.I.A.)
- C - Ansuchen um Anfertigung von Identifikationspunzen - nicht bei (S.C.I.A.)
- C1 - Ansuchen für die Ausgabe eines "Token USB" für Laser-Auszeichnungsgeräte
- C2 - Ansuchen für die Zuordnung zwischen einem "Token USB" und einem Laser-Auszeichnungsgerät
- D - Ansuchen über die Anbringung von besonderen Herstellermarke - nicht bei (S.C.I.A.)
- E - Verlustmeldung von Identifikationspunzen
- E1 - Vordruck für die Rückgabe eine "Token USB" für Laser-Auszeichnungsgeräte
- E2 - Verlusterklärung bezüglich eines "Token USB" für Laser-Auszeichnungsgeräte
Ersteintragung in das Verzeichnis der Inhaber von Identifikationsmarken
Konzessionsgebühren (einmalige Zahlung):
- Handwerksbetriebe, welche in das Verzeichnis der Handwerksunternehmen eingetragen sind: 65,00 €
- an Handelsbetriebe angeschlossene Laboratorien: 65,00 €
- Industriebetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten: 258,00 €
- Industriebetriebe mit über 100 Beschäftigten: 516,00 €
Zusätzliche Kosten:
- Sekretariatsgebühr: 31,00 €
- Staatliche Konzessionsgebühr: 168,00 € (zu Gunsten: Registeramt Rom, Tarifkodex: 8617, Postkontokorrentnummer: 8003, Banküberweisung: IT25I0760103200000000008003 )
- Anfrage "Token USB" pro Stück: 70,00 € (provisorischer Betrag)
- Vorbereitung des Lasermarkierungsdienstes, erste Inbetriebnahme: 155,00 € (provisorischer Betrag)
Erneuerung der Identifikationsmarke und des Lasermarkierungsdienstes
Konzessionsgebühr (innerhalb Januar eines jeden Jahres zu zahlen):
- Handwerksbetriebe, welche in das Verzeichnis der Handwerksunternehmen eingetragen sind: 32,00 €
- an Handelsbetriebe angeschlossene Laboratorien: 32,00 €
- Industriebetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten: 129,00 €
- Industriebetriebe mit über 100 Beschäftigten: 258,00 €
Zusätzliche Kosten (innerhalb Dezember des Vorjahres zu zahlen - Achtung: erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Token USB nach dem darauffolgenden 31. Jänner unwiderruflich nicht mehr verwendet werden):
- jährliche Erneuerung des Lasermarkierungsdienstes: 77,00 € (provisorischer Betrag)
Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlungen, ausschließlich der staatlichen Konzessionsgebühr, erfolgen mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex).
Abgabe der Dokumente
- Übermittlung per e-mail oder ZEP (PEC) an die rechts stehende Adresse
- Beim Sitz der Handelskammer in Bozen, Südtiroler Straße 60, Eichamt, Zimmer 5.21 (Öffnungszeiten);
- Bei den Außenstellen in Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders (Öffnungszeiten).
Waren diese Informationen hilfreich?