Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Überschuldung

Die Überschuldungsstelle der Handelskammer bietet die Möglichkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens für Kleinunternehmer/innen, Innovatives Start-up Unternehmen, Landwirtschaftliche Unternehmen und Freiberuflern, eines Verbraucherinsolvenzverfahrens für Privatpersonen und Familien, eine Kontrollierte Liquidierung des Vermögens sowie in den dafür vorgesehen Fällen die Möglichkeit eines Verfahren eines/einer Mittellosen Schuldners/in, an. 

Mit diesem Verfahren haben Schuldner/innen die Möglichkeit, einen Schlussstrich unter die angehäuften Schulden zu ziehen und frei von Altlasten einen Neubeginn zu starten. Dafür sind verschiedene gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Mit der Überschuldungsstelle stärkt und sichert die Handelskammer Bozen das heimische Wirtschaftssystem. Sie bietet den betroffenen Personen und Unternehmer/innen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind und somit in der Wirtschaftswelt ein schwächeres Bindeglied darstellen, eine unvoreingenommene, professionelle und schnelle Hilfestellung an. In ihrer Verordnung Nr. 2015/848 vom 20. Mai 2015 stellt die EU klar, dass die Insolvenz dieser Wirtschaftstreibenden unter anderem nachteilige Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes hat.

Die Überschuldungsstelle ist Teil des Bereichs Alternative Streitbeilegung der Handelskammer und richtet sich an Kleinunternehmer/innen, landwirtschaftliche Unternehmer/innen, Innovative Start-up Unternehmen, Freiberufler/innen und Verbraucher/innen, für die ein gerichtliches Liquidationsverfahren gemäß dem GVD 12.01.2019, Nr. 14 i.g.F., GVD 83/2022 (“Krisen-und Insolvenzkodex”) oder sonstigen von Sondergesetzen vorgesehenen Liquidationsverfahren nicht anwendbar ist. 

Diese Rechtssubjekte befinden sich in einer Überschuldungssituation, welche durch eine wirtschaftliche und finanzielle Notlage gekennzeichnet ist, die eine Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlich macht. Der*die Schuldner*in ist nicht mehr in der Lage, seinen*ihren Verpflichtungen regelmäßig nachzukommen.
In Zusammenarbeit mit einem*einer eingetragenen Überschuldungsverwalter*in wird bei den von GVD 14/2019 i.g.F., (GVD 83/2022) vorgesehenen Verfahren ein konkreter Plan ausgearbeitet, mit dem den Forderungen der Gläubiger*innen Rechnung getragen werden soll. Ziel ist es, die Gläubiger*innen zufrieden zu stellen und den Schuldner/innen eine zweite Chance auf einen neuen Start zu gewähren.

Verfahren

  • Sanierung von Schulden des Verbrauchers
  • Kleiner Vergleich
  • Kontrollierte Liquidation des Vermögens
  • Antrag auf Entschuldung des/der mittelosen Schuldners/in
  • Familienverfahren

Gesetzesquellen und Dokumente

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Kontakt

Überschuldungsstelle

0471 945 562