Institut für Wirtschaftsförderung
Die in der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 33 vom 14. März 2013 enthaltenen gesamtstaatlichen Bestimmungen im Bereich der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung sind von der Autonomen Region Trentino - Südtirol übernommen worden.
Das Institut für Wirtschaftsförderung ist ein Sonderbetrieb der Handelskammer Bozen und unterliegt deshalb den im Regionalgesetz Nr. 10 vom 29. Oktober 2014 enthaltenen Bestimmungen.
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