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Vidimation
Abstempelung und Vidimation der Geschäftsbücher
Die Handelskammer Bozen vidimiert die Geschäftsbücher der Unternehmen mit Haupt- oder Zweitsitz in der Provinz Bozen.
Die Bücher sind jene des Artikels 2421 des Zivilgesetzbuches: Gesellschafterbuch, Buch der Schuldverschreibungen, Buch der Sitzungen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen, Buch der Sitzungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates oder des Vorstands, Buch der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats bzw. des Aufsichtsgremiums oder des Kontrollausschusses, Buch der Sitzungen und Beschlüsse des Vollzugsausschusses, Buch der Sitzungen und Beschlüsse der Versammlungen der Schuldverschreibungsinhaber, Buch der Finanzprodukte.
Weiters werden Register und Bücher vidimiert, die von Sondergesetzen vorgesehen sind (z. B. Abfallregister, Begleitscheine für den Abfalltransport).
Die Abstempelung und Vidimation der Journal- und Inventarbücher sowie der Register, die ausschließlich von Steuerbestimmungen vorgesehen sind (MWST-Register), ist nicht mehr vorgeschrieben.
Hinweise
- Die Vidimation kann mittels Formblatt L2 (pdf 486 kb) beantragt werden.
- Die Bücher und Register müssen fortlaufend nummeriert sein und den Firmennamen tragen. Bei Einzelblättern und Endlospapier ist auf jedem Blatt die Firmenbezeichnung oder Steuernummer sowie die Art des Buches anzugeben.
- Die Abstempelung von Registern für nicht im Handelsregister eingetragene Subjekte kann gegen Vorlage einer Kopie der Bestätigung über die Zuweisung der MWST-Nr. erfolgen. Zudem muss der Nachweis über die erfolgte Gründung erbracht werden (Erklärung des Notars oder Kopie Gründungsakt).
- Die Vidimationen werden innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen durchgeführt.
- Tabelle Anleitungen (pdf 242 kb)
Kosten
Sekretariatsgebühren
- € 25,00.- zahlbar am Schalter in bar, mittels Bancomat oder pagoPA: die Antragsteller erhalten nach Eingang des Antrags eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex. (Zahlungsgrund "Vidimation“).
- Die Abstempelung der Abfallbegleitscheine ist kostenlos.
- Die Abstempelung des Buches des kommissarischen Liquidators von Genossenschaften, Körperschaften und Konsortien kostet € 10,00.-.
pagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, mittels dem Zahlungen an die öffentliche Verwaltung auf standardisierte Weise über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können. Zahlung können direkt auf der Website oder auf den mobilen Anwendung der Behörde oder sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (PSP) erfolgen, wie z.B.: in den Filialen der Bank, Verwendung von PSP-Homebanking (erkennbar an den Logos CBILL und pagoPA), bei den autorisierten Geldautomaten der Banken, bei den Verkaufsstellen der SISAL, Lottomatica und Banca 5, bei den Postämtern.
NB: direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind seit 01.07.2020 nicht mehr möglich.
Stempelmarken
- € 16,00.- alle 100 Seiten oder Teile davon. Sie sind auf der letzten nummerierten Seite anzubringen. Eventuelle Befreiung des Unternehmens von der Stempelgebühr (Wohnbaugenossenschaften, Sozialgenossenschaften, O.N.L.U.S.) bitte auf dem Buch angeben.
- Abfallbegleitscheine und Abfallregister sind befreit.
Konzessionsgebühren
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) – Konsortien auf Aktien oder mbH
- € 309,87.- bei gezeichnetem Gesellschaftskapital bis € 516.456,90.- (Stichtag 1. Jänner), darüber € 516,46.-
- Jahresabgabe:
- für das erste Tätigkeitsjahr, mittels Post-K/K 6007 lautend auf Agenzia delle Entrate (auch bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft während des Jahres)
- mittels Modell F24 unter Angabe des Kodes 7085. Vorzuweisen bei Abstempelung ab dem Termin für die MWST-Überweisung (auch bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft)
- Genossenschaften, Personengesellschaften, Konsortien, Vereinigungen, Einzelfirmen
- € 67,00.- pro Buch alle 500 Seiten oder Teile davon (€ 16,75.- für Wohnbaugenossenschaften)
- zahlbar auf Post-K/K 6007 lautend auf Agenzia delle Entrate - Centro Operativo di Pescara
- O.N.L.U.S., ehrenamtlich tätige Organisationen, Sozialgenossenschaften
- sind befreit
- Abfallbegleitscheine und Abfallregister
- sind befreit
RENTRI - Nationales Elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen - für weitere Informationen siehe die entsprechende Seite
Vi.Vi.Fir - Telematische Erstellung und Vidimation der Abfallerkennungsscheine
Die von Ecocerved erstellte und von den Handelskammern kostenlos angebotene Anwendung Vi.Vi.Fir ermöglicht, den Abfallerkennungsschein selbständig zu erstellen und zu vidimieren.
Der Dienst steht den registrierten Nutzern unter https://vivifir.ecocamere.it zur Verfügung.
Vi.Vi.Fir Anwendung (pdf 104 kb)
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