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Online-Zugang für Öffentliche Verwaltungen
Ausschließlicher Dienst für die Überprüfungen von Amts wegen seitens der Öffentlichen Verwaltungen:
Wir teilen mit, dass am 13. Februar 2013 das GvD Nr. 218 vom 15.11.2012 in Kraft getreten ist, welches die Bestimmung der Antimafia Gesetzgebung abändert und korrigiert.
Diese Bestimmung legt fest, dass sämtliche „Verwaltungen welche Antimafia-Dokumente benötigen, diese direkt bei den zuständigen Präfekturen – Regierungskommissariaten im Sinne der Art. 87, Abs. 1 und 2 und 90 Abs. 1 und 2 des Antimafiakodex beantragen müssen und nicht mehr beim Handelsregister wie vom abgeschafften DPR Nr. 252 vom 3. Juni 1998 vorgesehen war.
- Rundschreiben des Innenministeriums (in italienischer Sprache verfügbar) (pdf 650 kb)
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