Chamber of Commerce of Bolzano

Bestätigung finanzielle Parameter

Ausstellung der Bescheinigung über die Verfügbarkeit der erforderlichen Geldmittel für die Anforderung der Aufenthaltsgenehmigung

Die im Ausland wohnhaften Nicht-EU-Bürger, welche beabsichtigen, in der Provinz Bozen eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, müssen:

  1. bei der Handelskammer die finanziell-wirtschaftlichen Parameter beantragen (siehe Vordruck);
  2. eine Person, welche ordnungsgemäß in Italien wohnhaft ist (EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger mit regulärer Aufenthaltsgenehmigung) schriftlich beauftragen, in seinem Auftrag den Antrag vorlegen zu können (Bevollmächtigte).

Für den Antrag ist das entsprechende Formular zu verwenden, welches vollständig ausgefüllt und vom Bevollmächtigten mit einfacher Unterschrift unterzeichnet werden muss, wobei eine Kopie seines gültigen Ausweises beizufügen ist.
Außerdem muss die Originalvollmacht beigelegt werden,  welche von der italienischen Konsularbehörde vom Land, in dem der Nicht-EU-Bürger seinen Wohnsitz hat, unterzeichnet wurde. Eine lesbare Kopie des gültigen Reisepasses des Nicht-EU-Bürgers, für den die Genehmigung beantragt wird, ist beizulegen.
Der Antrag muss bei der Handelskammer eingereicht werden, in deren Provinz die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Die Kriterien für die Festlegung der Parameter sind von der Art der Tätigkeit abhängig; die Parameter wurden festgelegt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 150 vom 26.11.2012.(PDF 3,85 MB)

Frist des Verwaltungsverfahrens
30 Tage ab Eingang des Antrages

Verantwortlicher für das Verwaltungsverfahren
Dr. Martin Ferrari

Vordrucke

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