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RENTRI - Nationales Elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen
RENTRI ist das neue informatische System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen in Italien, das direkt vom Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit verwaltet wird, mit dem Ziel Umweltdaten zu erfassen und zu überwachen.
Das RENTRI System gliedert sich in zwei Bereiche:
- einerseits wird ein neues digitales Verwaltungsmodell für die Ausstellung der Abfallbegleitscheine und die Führung der chronologischen Ein- und Ausgangsregister eingeführt,
- andererseits wird ein Nationales Elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit eingerichtet, welches die Daten der Ein- und Ausgangsregister und der Formulare aufbewahrt und zugänglich macht. In dieses Register müssen sich bestimmte Abfallerzeuger sowie alle Abfallbewirtschafter eintragen.
Die zur Eintragung ins RENTRI verpflichteten Subjekte und entsprechenden Eintragungsfristen
Eine Reihe von Subjekten, die Abfälle bewirtschaften bzw. erzeugen, müssen sich ins RENTRI eintragen:
Die Eintragung dieser Verpflichteten erfolgt in drei Zeitfenstern vom 15/12/2024 bis einschließlich 13/02/2026. Auf die nachstehenden Links klicken, um das Zeitfenster zu ermitteln, innerhalb dem die Eintragung ins RENTRI erfolgen muss:
- Gewerbliche Betreiber – Wer ist betroffen und bis wann muss die Eintragung erfolgen?
- Abfallerzeuger – Wer ist betroffen und bis wann muss die Eintragung erfolgen?
Das RENTRI-Eintragungsverfahren
Die Eintragung der verpflichteten Subjekte erfolgt mittels Akkreditierung auf der Internetplattform von RENTRI:
Sekretariats- und Jahresgebühren
Für die Eintragung ins RENTRI sind Sekretariatsgebühren und eine jährliche Eintragungsgebühr zu entrichten:
Der Abfallbegleitschein (FIR)
Mit Einführung des RENTRI ändern sich die Regeln für die Verwaltung der Abfallbegleitscheine (FIR). Die eingeführten Änderungen und die zu berücksichtigenden Fristen sind unter folgendem Link aufgeführt:
Das Ein- und Ausgangsregister für Abfälle
Mit Einführung des RENTRI ändern sich auch die Regeln für die Verwaltung der Register. Insbesondere folgt ein schrittweiser Übergang von der Führung des Registers in Papierform zur Führung in digitaler Form. Die eingeführten Änderungen und die zu berücksichtigenden Fristen sind unter folgendem Link aufgeführt:
RENTRI Demo-Bereich
Das Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit hat eine Testphase auf freiwilliger Basis vorgesehen, um allen Nutzern das RENTRI-System näher zu bringen. Die Zugangsbedingungen und Funktionalitäten sind dieselben wie beim offiziellen Portal:
Gesetzliche Grundlagen
RENTRI, vorgesehen vom Art. 188-bis der Gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 152 von 2006, wird durch das Ministerialdekret 59/2023 und mehrere Direktorialdekrete geregelt:
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