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Besondere Bestimmungen bei der Ausfuhr von Gütern in die Russische Föderation, in die Ukraine oder nach Belarus
Aufgrund der aktuellen Kriegskrise müssen die Unternehmen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Sichtvermerke mit Endbestimmungsland Russische Föderation, Ukraine oder Belarus dem Online-Antrag auch die Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde (PDF - 60 kB) beifügen.
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