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Beiträge Digitalisierung 2025
Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.
- Ausschreibung (PDF)
- Gesuch (DOCX)
- Projektbeschreibung (XLSX)
- Eigenerklärung Berater (DOCX)
Wofür werden Beiträge gewährt?
Die Ausschreibung gewährt Verlustbeiträge für Beratungsleistungen (mindestens 30% der förderfähigen Gesamtausgaben) sowie für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen (maximal 70% der förderfähigen Gesamtausgaben), die für die Einführung von I4.0-Technologien (s. Art. 2 der Ausschreibung) erforderlich sind.
ACHTUNG: Die Gewährung des Beitrags im Rahmen dieser Ausschreibung schließt die Teilnahme des selben Unternehmens an der Ausschreibung der Handelskammer Bozen im Bereich „Internationalisierung 2025“ aus.
Wer kann um Förderung ansuchen?
Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol (s. Art. 4 der Ausschreibung).
Wie hoch ist die Förderung?
- Mittelausstattung insgesamt: 600.000 Euro
- Höhe der Förderung: 40 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximale Betrag der Förderung: 10.000 Euro
- Mindestinvestition an förderfähigen Ausgaben: 3.000 Euro
Wann kann ich für den Beitrag ansuchen?
Die Anträge können ausschließlich telematisch über die digitale Plattform RESTART vom 17. Februar 2025, 10:00 Uhr bis 19. Februar 2025, 16:00 Uhr eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt durch Authentifizierung mittels digitaler Identität (SPID) 2. Stufe oder nationaler Servicekarte (CNS) oder der elektronischen Identitätskarte (CIE).
Wichtig: Sie können bereits im Vorfeld, vom 3. bis 17. Februar 2025, die Beitragsgesuche und Dokumente auf der Plattform Restart vorbereiten.
Wie kann ich meinen Antrag einreichen?
Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART eingereicht werden. Es sind verschiedene Dokumente beizufügen, darunter das Beitragsgesuch, die Projektbeschreibung, die Eigenerklärung der Berater und Kostenvoranschläge (Beratungsleistungen maximal 1.000 Euro/Tag und bis zu maximal 125 EUR/ Stunde).
ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Ausgaben für:
- Reise, Unterkunft und Verpflegung,
- Spezialisierte Beratungsdienste für gewöhnliche Verwaltungs-, Betriebs- oder Handelstätigkeiten, wie z.B. Beratungsdienste in Steuer-, Buchhaltungs- und Rechtsfragen oder reine Handels- oder Werbeaktionen;
- Den Ankauf von Standard-IT-Hardware für Büroausstattung (z.B. PC, Laptop, Tablet, Telefon, Bildschirm, Maus, Tastatur, Scanner, Drucker, Kopfhörer, Mikrofon, Lautsprecher Webcam, Server, u.Ä.);
- Dienste für den Erwerb von Zertifizierungen (z. B. ISO, EMAS u.a.);
- Unterstützungs- und Hilfsdienste für gesetzeskonforme Anpassungen,
- Personalkosten
- Kosten für die Registrierung auf Online-Marketplaces.
Wie werden die Anträge bewertet?
Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge der Einreichung überprüft. Die Handelskammer Bozen überprüft die eingegangenen Anträge sowohl formell-verwaltungstechnisch als auch inhaltlich in Bezug auf die Übereinstimmung des Antrags mit den technologischen Bereichen.
Wann wird der Beitrag ausbezahlt?
Es gibt zwei Fristen für die Einreichung der Abrechnungsunterlagen:
- 31. Juli 2025
- 31. Oktober 2025
Ab wann können die Rechnungen ausgestellt werden?
Die Rechnungen für die förderfähigen Ausgaben können nach dem Datum der Einreichung des Antrags und bis zur Abrechnungsfrist ausgestellt werden. Auf jeder Rechnung muss der CUP-Kodex angegeben sein, der im Zuge der Gewährung des Beitrags zugewiesen und mitgeteilt wurde.
Sollten die Rechnungen vor der Zuweisung des CUP-Kodex ausgestellt worden sein, müssen sie gemäß Angaben in Fußnote 9 (Ausschreibung - Seite 21) berichtigt werden.
Für die Rechnungen, die nach der Mitteilung des CUP-Kodex ausgestellt wurden und diesen nicht anführen, ist keine Berichtigung oder spätere Ergänzung des Ausgabenbelegs zulässig. Sie sind somit von der Berechnung der zulässigen Ausgaben ausgeschlossen.
Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Digitales Unternehmen - PID
digital@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 691, -538
Verwaltungstechnische Fragen
beitraege@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 518
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