Chamber of Commerce of Bolzano

Beiträge Internationalisierung 2025

Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Internationalisierungsprojekten durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.

Wofür werden Beiträge gewährt? 
Die Ausschreibung gewährt Verlustbeiträge für die Inanspruchnahme von Beratungen und/oder Dienstleistungen, zur Unterstützung und Anbahnung von Auslandsgeschäften (s. Art. 2 der Ausschreibung). 

ACHTUNG: Die Gewährung des Beitrags im Rahmen dieser Ausschreibung schließt die Teilnahme desselben Unternehmens an der Ausschreibung der Handelskammer Bozen im Bereich Digitalisierung I4.0 Jahr 2025 aus.

Wer kann um Förderung ansuchen?
Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol (s. Art. 4 der Ausschreibung).

Wie hoch ist die Förderung? 
Die Förderung beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben bzw. max. 10.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 Euro betragen.

  • Mittelausstattung insgesamt: 450.000 Euro
  • Höhe der Förderung: 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximale Höhe der Förderung: 10.000 Euro
  • Mindestbetrag der Förderfähigen Ausgaben: 3.000 Euro

Wann kann ich für den Beitrag ansuchen?
Die Anträge können ausschließlich telematisch über die digitale Plattform RESTART vom 26. Mai 2025, 10:00 Uhr bis 30. Mai 2025, 16:00 Uhr eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt durch Authentifizierung mittels digitaler Identität (SPID) 2. Stufe oder nationaler Servicekarte (CNS) oder der elektronischen Identitätskarte (CIE).

Wichtig: Sie können bereits im Vorfeld, vom 12. bis 25. Mai 2025, die Beitragsgesuche und Dokumente in Restart vorbereiten. 

Wie kann ich meinen Antrag einreichen?
Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART eingereicht werden. Es sind verschiedene Dokumente beizufügen, darunter das Beitragsgesuch, die Projektbeschreibung und Kostenvoranschläge (Beratungsleistungen maximal 1.000 Euro/Tag und bis zu maximal 125 EUR/ Stunde).

ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix.p7m) an.

Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Ausgaben für 

  • Herstellung von Mustern und Prototypen;
  • Kosten für die Markenrecherchen durch die Handelskammer Bozen; 
  • Beratung im Zusammenhang mit gewöhnlichen geschäftlichen und/oder kommerziellen Verwaltungstätigkeiten;
  • Dienstleistungen für den Erwerb von Zertifizierungen, die nicht direkt mit dem Auslandsgeschäft zusammenhängen (z.B. ISO, EMAS, u.a); 
  • Personalkosten; 
  • Registrierungskosten für Plattformen und Online-Marktplätze; 
  • Ausgaben für die Schaltung von Inseraten, Posts, Banner, u.a. Werbeanzeigen;

Wie werden die Anträge bewertet?
Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge der Einreichung überprüft. Die Handelskammer Bozen überprüft die eingegangenen Anträge sowohl formell-verwaltungstechnisch als auch inhaltlich.

Wann wird der Beitrag ausbezahlt?
Es gibt zwei Fristen für die Einreichung der Abrechnungsunterlagen: 

  • 01. Dezember 2025 
  • 13. März 2026.

Ab wann können die Rechnungen ausgestellt werden?
Die Rechnungen für die förderfähigen Ausgaben können nach dem Datum der Einreichung des Antrags und bis zur Abrechnungsfrist ausgestellt werden. Auf jeder Rechnung muss der CUP-Kodex angegeben sein, der im Zuge der Gewährung des Beitrags zugewiesen und mitgeteilt wurde.

Sollten die Rechnungen vor der Zuweisung des CUP-Kodex ausgestellt worden sein, müssen sie gemäß Angaben in Fußnote 9 (Ausschreibung - Seite 21) berichtigt werden.

Für die Rechnungen, die nach der Mitteilung des CUP-Kodex ausgestellt wurden und diesen nicht anführen, ist keine Berichtigung oder spätere Ergänzung des Ausgabenbelegs zulässig, der somit von der Berechnung der zulässigen Ausgaben ausgeschlossen wird.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Internationalisierung
international@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 656, -692

Verwaltungstechnische Fragen
beitraege@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 518

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