Chamber of Commerce of Bolzano

IPA und SSET - FAQ

“Indice dei domicili digitali delle Pubbliche Amministrazioni” und Subsidiäre Lösung “Enti Terzi”

Was passiert, wenn eine Körperschaft es nicht schafft, rechtszeitig eine Back Office Komponente zu übernehmen?
Ab dem 26. Juli 2024, mit der offiziellen Mitteilung zur Inbetriebnahme des SSU-Katalogs, begann die 12-monatige Frist für alle Körperschaften, innerhalb derer sie sich mit Komponenten ausstatten müssen, die den Technischen Spezifikationen und den damit verbundenen Vorbereitungsarbeiten für die Akkreditierung entsprechen. 
Nach Ablauf der 12 Monate, also zum 25. Juli 2025, müssen alle Körperschaften akkreditiert sein. Die subsidiäre Lösung kann von all jene Körperschaften genutzt werden, die keine eigene Komponente Back Office „Enti Terzi“ eines Drittanbieters einsetzen können, und stellt eine (kostenlose) alternative Lösung dar, um die Betriebsfähigkeit innerhalb des SSU zu gewährleisten.

Was bedeutet es, ein AOO/UO im IPA zu erfassen?
Innerhalb des IPA-Portals (Indice dei domicili digitali delle Pubbliche Amministrazioni) kann eine Körperschaft auch die Daten ihrer eigenen „Aree Organizzative Omogenee“ (AOO) oder „Uffici Organizzativi“ (UO) angeben. Dies hängt von der organisatorischen Struktur der Körperschaft ab. Bei der Registrierung der zuständigen Körperschaft im Katalog ist dieser Schritt notwendig, um die Funktionsfähigkeit im SSU für jedes zuständige Büro zu garantieren.

Wird jedes Büro im Rahmen der Gemeinde eine eigenständige Einheit für die Kommunikation mit dem SUAP sein?
Das hängt von der organisatorischen Struktur ab, die die Körperschaft eingerichtet hat, und davon, wie sie im IPA-Portal registriert ist. Es ist möglich, dass die Gemeinde jedes einzelne Büro registriert, an das Verfahren gesendet werden sollen, oder nur ein koordinierendes Büro, das die eingegangenen Verfahren an die anderen zuständigen Büros weiterleitet.

Was ist mit der Überprüfung der korrekten Registrierung der Körperschaft/Gemeindeverwaltung im IPA gemeint? Bezieht sich die Registrierung im IPA nur auf die Gemeinde oder auch auf die einzelnen Büros?
Das Antragsformular zur Aufnahme in den Katalog muss vom gesetzlichen Vertreter der Verwaltung digital unterschrieben und von einer im IPA registrierten ZEP-Adresse an adesionecatalogossu@certpec.camcom.it gesendet werden. Innerhalb des IPA-Portals kann jede Körperschaft mindestens eine oder mehrere eigenen „Aree Organizzative Omogenee“ (AOO) und eine oder mehrere „Uffici Organizzativi“ (UO) definieren.
Wichtig ist, dass, die zuständige Körperschaft bei der Registrierung im Katalog, die Büros identifiziert, die am SSU teilnehmen sollen, und zwar mit AOO oder UO, die bereits im IPA identifiziert wurden. Denn diese Büros werden ausschließlich durch den im IPA vorhandenen eindeutigen Antragscode (CUI) identifiziert. Auch die Konfiguration der Körperschaft in der subsidiären Lösung muss der Konfiguration derselben Körperschaft im IPA entsprechen.

Registrierungslink und weitere Informationen zu IPA (in italienischer Sprache)

Welche Körperschaften sind verpflichtet, eine Subsidiäre Lösung „Enti Terzi“ für zuständige Körperschaften zu nutzen?
Alle zuständigen Körperschaften, die keine eigenen IT-Lösungen haben, die den Technischen Spezifikationen entsprechen, können die Subsidiäre Lösung „Enti Terzi“ (SSET) nutzen. Diese wird vom Kammersystem bereitgestellt.

Was bedeutet Akkreditierung im SSU-Katalog für Zuständige Körperschaften, die die subsidiäre Lösung verwenden?
Es ist wichtig, zwischen dem Beitrittsprozess zur subsidiären Lösung und dem Prozess der Kommunikation zum Katalog bezüglich der zu verwendenden IT-Plattform zu unterscheiden, die den technischen Spezifikationen entspricht und für die Verwaltung der Verfahren verwendet wird, für die die Körperschaft zuständig ist. Das sind zwei unterschiedliche Schritte:
Wenn die zuständige Körperschaft die subsidiäre Lösung nutzen möchte, muss sie zunächst der subsidiären Lösung beitreten, dann als zuständige Körperschaft im SSU-Katalog akkreditiert werden und schließlich erklären, dass sie die subsidiäre Lösung innerhalb des Katalogs nutzen möchte.

Wird die subsidiäre Lösung temporär oder dauerhaft sein?
Die subsidiäre Lösung kann sowohl übergangsweise als auch dauerhaft genutzt werden. Zuständige Körperschaften, die bis zum 25. Juli 2025 keine eigene Back Office-Plattform implementieren, können die subsidiäre Lösung vorübergehend nutzen.
Wenn Ihre Back Office-Komponente bereit ist, können sie über die entsprechende Akkreditierungssektion auf dem Portal impresainungiorno.gov.it den Wechsel vornehmen – nach vorheriger technischer Konformitätsprüfung durch das MIMIT.
Wenn die Körperschaft dauerhaft die subsidiäre Lösung nutzen möchte, muss sie dieser beitreten und beim Akkreditierungsprozess im SSU-Katalog angeben, dass sie diese Lösung als Backoffice „Enti Terzi“ nutzen möchte.

Ist eine Test-Version für die subsidiäre Lösung für Anwender vorgesehen? Wird es Schulungen geben?
Das Kammernetzwerk wird eine spezielle Schulungsreihe organisieren.

Ist eine Akkreditierung beim MIMIT auch im Falle der Wahl der subsidiären Lösung erforderlich?
Ja.

Bleibt mit der subsidiären Lösung der zuständigen Körperschaften die Möglichkeit bestehen, historische Verfahren aus dem bisherigen System einzusehen?
Verfahren, die bis zum 24. Juli 2025 eingegangen sind, werden bis zu ihrem Abschluss mit den bis dahin verwendeten Systemen bearbeitet. Abgeschlossene historische Verfahren können in der subsidiären Lösung nicht mehr eingesehen werden.
Die Plattform "Scrivania Enti Terzi" auf impresainungiorno.gov.it bleibt für die Einsicht in historische Verfahren und den Abschluss laufender Verfahren für Körperschaften aktiv, die diese Plattform vor dem 25. Juli 2025 genutzt haben, bevor sie zur subsidiären Lösung oder einer anderen konformen Plattform gewechselt sind.

Quellenverweis:

Die Informationen stammen von UnionCamere Domande e Risposte, Stand: 10.04.2025

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