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Reifenregister
Das Ministerialdekret vom 16. April 2024 richtet ein nationales Register für Reifenhersteller und -importeure ein und setzt Artikel 7 des Dekrets vom 19. November 2019, Nr. 182 um. Dieses Register betrifft die Verwaltung von Altreifen.
Die Eintragung im Reifenregister betrifft bereits tätige Hersteller und Importeure von Reifen, einschließlich derjenigen, die keinen Rechtssitz in Italien haben und derjenigen, die im Fernabsatz verkaufen. Neu tätige Reifenhersteller und -importeure müssen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit im Register eintragen.
Betreiber, Verwaltungsbehörden und Bürger haben über das Portal Zugriff auf Informationen zur Verwaltung von Altreifen, Statistiken sowie Verzeichnisse registrierter Unternehmen.
Das Reifenregister ist Teil des nationalen Herstellerregisters, das am 15. April 2024 mit Ministerialdekret Nr. 144 eingerichtet wurde.
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