Chamber of Commerce of Bolzano

Beiträge Rechtsberatung Internationalisierung 2026

Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen rechtlicher Natur zur Intensivierung des Auslandsgeschäfts durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.

Wofür werden Beiträge gewährt? 
Die Ausschreibung gewährt Verlustbeiträge für die Inanspruchnahme von Beratungen rechtlicher Natur für Auslandsgeschäfte (s. Art. 1 der Ausschreibung). 

Wer kann um Förderung ansuchen?
Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol (s. Art. 4 der Ausschreibung).

Wie hoch ist die Förderung? 
Die Förderung beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben bzw. max. 5.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

  • Mittelausstattung insgesamt: 100.000 Euro
  • Höhe der Förderung: 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximale Höhe der Förderung: 5.000 Euro
  • Mindestbetrag der Förderfähigen Ausgaben: 2.000 Euro

Wann kann ich für den Beitrag ansuchen?
Die Anträge können ausschließlich telematisch über die digitale Plattform RESTART vom 12. Januar 2026, 12:00 Uhr bis 30. Juni 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt durch Authentifizierung mittels digitaler Identität (SPID) 2. Stufe oder nationaler Servicekarte (CNS) oder der elektronischen Identitätskarte (CIE).

Wie kann ich meinen Antrag einreichen?
Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART eingereicht werden. Es sind verschiedene Dokumente beizufügen, darunter das Beitragsgesuch, die Projektbeschreibung und Kostenvoranschläge (Beratungsleistungen maximal 1.000 Euro/Tag und bis zu maximal 125 EUR/ Stunde).
ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix.p7m) an.

Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Ausgaben für 

  • die Überprüfung und Erstellung von nationalen Verträgen für Verkauf und Vertrieb
  • Reise- und Aufenthaltskosten;
  • Ausgaben für Mahlzeiten, Erfrischungen, Buffets, Geschenken oder Prämien jeder Art;
  • Ausgaben für Beratungsleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung;
  • Personalkosten.

Wie werden die Anträge bewertet?
Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge der Einreichung überprüft. Die Handelskammer Bozen überprüft die eingegangenen Anträge sowohl formell-verwaltungstechnisch als auch inhaltlich. (siehe Art. 11 der Ausschreibung)

Wann wird der Beitrag ausbezahlt?
Die Abrechnungsunterlagen müssen bei sonstigem Verfall der Beiträge innerhalb der nachfolgend angeführten Frist innerhalb 16:00 Uhr übermittelt werden:

  • 30. September 2026

Ab wann können die Rechnungen ausgestellt werden?
Die Rechnungen für die förderfähigen Ausgaben können nach dem Datum der Einreichung des Antrags und bis zur Abrechnungsfrist ausgestellt werden. Auf jeder Rechnung muss der CUP-Kodex angegeben sein, der im Zuge der Gewährung des Beitrags zugewiesen und mitgeteilt wurde.

Sollten die Rechnungen vor der Zuweisung des CUP-Kodex ausgestellt worden sein, müssen sie gemäß Angaben in Fußnote 7 (Ausschreibung - Seite 18) berichtigt werden.

Für die Rechnungen, die nach der Mitteilung des CUP-Kodex ausgestellt wurden und diesen nicht anführen, ist keine Berichtigung oder spätere Ergänzung des Ausgabenbelegs zulässig, der somit von der Berechnung der zulässigen Ausgaben ausgeschlossen wird.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Internationalisierung
international@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 656, -692

Verwaltungstechnische Fragen
beitraege@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 518

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