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Informationspflicht gegenüber den Behandlungsanlagen
Um die Wartung, Nachrüstung und Reparatur sowie die Vorbereitung für die Wiederverwendung und Behandlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu erleichtern, stellen die Hersteller den Behandlungs- und Recyclinganlagen sowie den ermächtigten Wiederwertungsstellen kostenlose Informationen über die Wiederverwendung und Behandlung bereit, indem sie mindestens die verschiedenen Bauteile und Werkstoffe der Geräte anführen und die Stellen in den Elektro- und Elektronikgeräten, wo sich gefährliche Stoffe und Gemische befinden, bekanntgeben.
Die Informationen werden den Wiederverwendungsstellen und den Behandlungsanlagen in Form von Handbüchern oder in elektronischer Form (z. B. CD-ROM und online-Dienste) und über eine vom „Centro di Coordinamento“ bereitgestellte Datenbank zur Verfügung gestellt (Art. 27).
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