Chamber of Commerce of Bolzano

Eintragung in das AEE-Register und Jahresmeldung

Mit Dekret Nr. 185 vom 25. September 2007 wurde das Nationale Register jener Subjekte ins Leben gerufen, welche zur Finanzierung der Bewirtschaftungssysteme der Elektro- und Elektronik-Altgeräte verpflichtet sind.
Zur Eintragung in das Register sind die im Sinne des Art. 4, Abs. 1, Buchst. g) des Dekretes 49/2014 eingestuften "Hersteller" verpflichtet. Die Eintragung erfolgt, ausschließlich auf telematischem Wege, bei der gebietszuständigen Handelskammer.

Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten, die in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen, kann diese Geräte nur nach erfolgtem Beitritt bei einem Kollektivsystem und nach der Eintragung, ausschließlich auf telematischem Wege in das AEE-Register bei der gebietszuständigen Handelskammer in Verkehr bringen.

Der Hersteller von gewerblichen Elektro- und Elektronikgeräten kann diese Geräte nur nach der Eintragung, ausschließlich auf telematischem Wege in das AEE-Register bei der gebietszuständigen Handelskammer in Verkehr bringen.
Die Hersteller dieser Geräte kommen der Finanzierungspflicht für die Sammlung, den Transport, der Behandlung, der Verwertung und der Beseitigung der Altgeräte individuell, oder durch Teilnahme an ein Kollektivsystem nach.

Die sogenannten „dual-use“-Elektro- und Elektronik-Altgeräte, das heißt jene Abfälle, die aus Elektro- und Elektronikgeräten stammen, die sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern als privaten Haushalten genutzt werden können, müssen auf jeden Fall als RAEE von privaten Haushalten eingestuft werden!

Sofern der Hersteller keine Niederlassung auf italienischem Staatsgebiet hat, trägt er sich durch einen Bevollmächtigten in Italien in das Register ein. Dieser Vertreter ist zur Einhaltung aller vorgesehenen Obliegenheiten verpflichtet. In diesem Falle erfolgt die Eintragung bei der für den Vertreter gebietszuständigen Handelskammer.

Es ist demnach nicht möglich, Geräte in Verkehr zu bringen, wenn nicht zuvor die vorgesehene Eintragung in das Register erfolgt ist. Bei Vergehen sind Verwaltungsstrafen von 30.000 bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Innerhalb von 30 Tagen ab Vergabe der Eintragungsnummer, muss diese vom Hersteller auf allen Handelsdokumenten angeführt werden.

Zur Eintragung in das Register oder zur Mitteilung nachträglicher Änderungen, ist eine digitale Unterschriftsvorrichtung notwendig.

Für die Eintragung in das AEE-Register müssen die betroffenen Subjekte folgende Einzahlungen:

  • Sekretariatsgebühren in der Höhe von 30,00.- €;
  • Stempelgebühren in der Höhe von 16,00.- €

wie folgt, vornehmen:

  • ab 1. Juli 2020 erfolgen die Einzahlungen nur noch über Telemaco Pay, Kreditkarte, IConto und PagoPA.
  • Zusätzlich sind, nur bei der Eintragung, Konzessionsabgaben in Höhe von 168,00.- € auf das Postkontokorrent Nr. 8003 zugunsten der “Agenzia delle Entrate - Centro Operativo di Pescara” einzuzahlen. Als Zahlungsgrund ist “8617 - altri atti" anzuführen. Die originale Einzahlungsbestätigung "attestazione" der staatlichen Konzessionsabgaben ist beim Bereich Umweltschutz der Handelskammer Bozen einzureichen.

Die eingetragenen Hersteller sind weiter verpflichtet, alle Änderungen bezüglich der anlässlich der Eintragung mitgeteilten Daten sowie die eventuelle Auflassung der Tätigkeit, welche die Eintragung notwendig gemacht hat, mitzuteilen. Weiter müssen sie jährlich die Mengen und die Art der Elektro- und Elektronikgeräte mitteilen, die in Verkehr gebracht, gesammelt, wiederverwendet und recycled wurden.

Auflassung der Tätigkeit
Jene Unternehmen, welche ihre Tätigkeit auflassen, müssen sich vorerst vom AEE-Register streichen und anschließend vom Handelsregister. Andernfalls müssen sie bei der gebietszuständigen Handelskammer einen Streichungsantrag einreichen und die Handelskammer führt die Streichung von Amts wegen durch.

Im Falle von Änderungen oder Streichung sind Sekretariatsgebühren in der Höhe von 30,00.- € mit dem entsprechenden Zahlungsgrund und Stempelgebühren in Höhe von 16,00.- € zu entrichten. 

Handbuch für die Hersteller (in italienischer Sprache)
Handbuch für die Hersteller (in deutscher Sprache) Pdf 2 MB
 

AEE Jahresmeldung

Innerhalb 30. April eines jeden Jahres müssen die "Hersteller", auf telematischem Wege, die Angaben zu den im Vorjahr in Verkehr gebrachten Geräte einreichen.

Für die Jahresmeldung sind keine Gebühren vorgesehen.

Leitfaden für die Jahresmeldung (in italienischer Sprache)
Deutsche Übersetzung des Leitfadens für die Jahresmeldung (in Überarbeitung)

Das Portal für die Einreichung der Jahresmeldung ist zugänglich.

 

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