Chamber of Commerce of Bolzano

Inanspruchnahme und Benutzung der telematischen Übermittlung

Für die Inanspruchnahme und Benutzung des Dienstes für die telematische Übermittlung der Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte ist folgendes notwendig: 

  1. Abschluss eines Vertrags "TelemacoPay" mit der Handelskammer Bozen, um die telematische Einzahlung der Sekretariatsgebühren und der Stempelsteuer durchzuführen. Der Benutzer muss beim Bereich Patente und Marken der Handelskammer Bozen eine zusätzliche Anerkennung beantragen.

    Für Informationen über die Aktivierung des Dienstes "TelemacoPay" können die Internetseiten des Handelsregisters abgefragt werden.

  2. Gerät für die digitale Unterschrift (Smart-Card oder USB-Stick) und das dazugehörige Kartenlesegerät, um die Dokumente mit digitaler Unterschrift zu versehen.
    Beide Geräte sind in der Handelskammer Bozen erhältlich.

    Für weitere Informationen über die Ausgabe der Smart-Cards für die digitale Unterschrift können die Internetseiten des Handelsregisters über die Digitale Unterschrift abgefragt werden.

  3. Software "Dike" zur Durchführung der digitalen Unterschrift, erhältlich auf den Internetseiten von Infocert Ente Certificatore.
  4. Software "Simba Off-line" zum Ausfüllen der Anmeldung, erhältlich auf den Internetseiten von Webtelemaco unter der Sektion "Servizi e-gov / Brevetti e Marchi".
  5. PC mit Internetanschluss.

Für nähere Informationen und für die Übermittlung der Anmeldungen kann die Internetseite von Webtelemaco unter der Sektion Sportello telematico Brevetti e Marchi abgefragt werden.

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