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Klausel für die Bestimmung eines Schiedsgutachters
(in den Vertrag einzufügen)
Die Parteien vereinbaren, dass im Falle einer Uneinigkeit über die Bestimmung von .......................................... (Vertragsbestandteil, welcher unbestimmt oder zu bestimmen ist, angeben) die Festsetzung dieser Bestimmung mit bindender Wirkung von einem Schiedsgutachter, ernannt vom Schiedsgericht der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen, laut Artikel 16 und folgende der Schiedsordnung bestimmt wird.
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