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Klausel bezüglich der Ernennung eines Sachverständigen
(im Vertrag einzufügen)
Die Parteien vereinbaren, dass jede Feststellung bezüglich des vorliegenden Vertrags von einer/m vom Schiedsgericht der Handelskammer Bozen ernannten Gutachter/in, laut Ordnung des Gutachterverfahrens bestimmt wird, und für die Parteien bindende Wirkung hat.
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