Chamber of Commerce of Bolzano

Prämienaktionen

Für die Prämienaktionen ist vom Veranstalter ein Reglement auszuarbeiten, das im Unternehmen aufzubewahren und allen interessierten Teilnehmern zur Verfügung zu stellen ist. Es ist also keine Mitteilung an das Ministerium notwendig. Das Reglement mit entsprechendem Datum muss durch eine Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes bestätigt werden. Dies kann vor einem Notar, dem Gemeindesekretär oder dessen Beauftragten - nicht aber vor einem Beamten der Handelskammer - erfolgen.

Die Kaution für diese Veranstaltung beträgt 20 Prozent des Wertes der insgesamt ausgeschriebenen Preise, ohne Mehrwertsteuer. Die Bestätigung über die geleistete Kaution ist zusammen mit einem eigenen, ausgefüllten Vordruck dem Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung vor Beginn der Veranstaltung zu übermitteln. Die Kaution ist nicht erforderlich, wenn den Teilnehmern die Preise sofort beim Erwerb des beworbenen Produkts oder der beworbenen Dienstleistung ausgehändigt werden.

Weitere Informationen

 

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von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:15 Uhr