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Allgemeine obligatorische Informationen
- Name des Dienstanbieters;
- geographische Anschrift, unter der der Dienstanbieter niedergelassen ist;
- Angaben, die es ermöglichen, schnell mit dem Dienstanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren, einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post;
- wenn der Dienstanbieter in ein Handelsregister oder ein vergleichbares öffentliches Register eingetragen ist, das Handelsregister, in das der Dienstanbieter eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung;
- soweit für die Tätigkeit eine Zulassung erforderlich ist, die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde;
- hinsichtlich reglementierter Berufe:
- gegebenenfalls der Berufsverband, die Kammer oder eine ähnliche Einrichtung, dem oder der der Dienstanbieter angehört,
- die Berufsbezeichnung und der Mitgliedstaat, in der sie verliehen worden ist;
- eine Verweisung auf die im Mitgliedstaat der Niederlassung anwendbaren berufsrechtlichen Regeln und Angaben dazu, wie sie zugänglich sind;
- in Fällen, in denen der Dienstanbieter Tätigkeiten ausübt, die der Mehrwertsteuer unterliegen, die entsprechende Identifikationsnummer;
- soweit Dienste der Informationsgesellschaft auf Preise Bezug nehmen, diese klar und unzweideutig ausgewiesen werden und insbesondere angegeben wird, ob Steuern und Versandkosten in den Preisen enthalten sind;
- bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen, die einen Lizenzvertrag voraussetzen, die Angabe der Tätigkeiten, die dem Verbraucher und dem Nutzer des Dienstes zugelassen sind.
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