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Änderung der Größenklasse - Kategorien 1, 4, 5
Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die Änderung der Größenklasse innerhalb der Kategorien 1, 4, 5
Wichtiger Hinweis! Im Falle der Änderung der Eintragung, für den Übergang in eine höhere Klasse, müssen die Voraussetzungen gemäß Beschluss Nr. 5 vom 3. November 2016, gültig seit dem 1. Februar 2017, bewiesen werden:
- Formblatt RT (.dotx 38,11 KB) mit Angabe der Kategorie und Klasse, wofür der Auftrag angenommen wird
- Ablichtung des Personalausweises des technischen Verantwortlichen
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der für jedes Fahrzeug notwendigen Mindestanzahl von Arbeitern (.dotx 33,94 KB), vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben - nur für die Kategorie 1 erforderlich
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich des im Unternehmen beschäftigten Personals (.dotx 26,33 KB)
- Anhang zur bereits geleisteten Finanzgarantie - nur für die Änderung der Größenklasse innerhalb der Kategorie 1 (nur im Falle von gefährlichen Abfällen) und der Kategorie 5 erforderlich
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert)
- das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert)
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen
- die Differenz der Jahresgebühren im Falle einer Klassenerhöhung sowie die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € sind zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den seitens der Sektion mitgeteilten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen
Nachstehende, zusätzliche Unterlagen sind nur im Falle der Ernennung eines neuen technischen Verantwortlichen erforderlich:
- Erklärung über die zeitliche Vereinbarkeit der Ausführung des Auftrages des technischen Verantwortlichen (.dotx 33,14 KB)
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde von Seiten des gesetzlichen Vertreters jener Unternehmen, bei denen der technische Verantwortliche die erforderliche Berufserfahrung erlagt hat: es müssen daraus ausdrücklich die spezifische Art der Erfahrung, die Qualifikation und die Anzahl der Jahre hervorgehen – die Sektion behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit weitere Informationen anzufordern;
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