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Kategorie 3-bis
(Abgeschafft)
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes 166 vom 14. November 2024 wurde die Eintragung in die Kategorie 3-bis durch die Verpflichtung zur Eintragung bei der Koordinierungsstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ersetzt.
Die Handelskammer ist nun lediglich für die Verwaltung des AEE-Registers und für die Entgegennahme noch ausstehender jährlicher Mitteilungen zuständig.
Alle Einzelheiten sind auf der Website der Koordinierungsstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu finden, die ein Rundschreiben und Anweisungen herausgegeben hat.
Verpflichtungen für die Rücknahme und Bewirtschaftung der RAEE
Für die Rücknahme und die Bewirtschaftung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE) gelten verschiedene Verpflichtungen, wie die Einhaltung von technischen Auflagen und Verwaltungsobliegenheiten.
Detaillierte Informationen über die für die Rücknahme und Bewirtschaftung vorgesehenen Verpflichtungen finden Sie unter folgenden Links:
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