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CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung bescheinigt die Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen und ist für bestimmte Produktkategorien vorgeschrieben.
Die Europäische Gemeinschaft hat Kategorien von Produkten mit häufig auftretenden Verwendungsrisiken ermittelt, für die Mindestsicherheitsanforderungen durch Richtlinien festgelegt worden sind.
Produkte, die mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen, sind zum Beispiel Spielzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Sonnenbrillen und Brillen, persönliche Schutzausrüstungen, u. a. Besuchen Sie die offizielle Website der Europäischen Union.
Die Erfüllung der Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, die zum Industriestandard geworden ist, umfasst folgende Schritte:
- Betroffene Produktgruppen ausmachen
Der Unternehmer stellt fest ob seine Erzeugnisse in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer europäischen Sicherheitsrichtlinien fällt. - Maßnahmen zur Sicherheit umsetzen
Der Verantwortliche für die Einbringung des Erzeugnisses in den Markt unterwirft das Erzeugnis dem von den diesbezüglichen Richtlinien festgesetzten Bewertungsverfahren. Dessen Ablauf ist abhängig von
- Charakteristiken des Erzeugnisses (Z.B. Behälter die einem Druck über 50 bar standhalten sollen);
- der Anwendung von harmonisierten technischen Normen durch den Hersteller.
Beim Auftreten hoher Risiken können Maßnahmen zu deren Einschränkung über detaillierte Analysen oder auch Kontrollfunktionen durch Dritte Stellen vorgesehen sein. - Die Beweispflicht erfüllen
Dieselben Verantwortlichen haben überdies die EU-Konformitätserklärung und etwaige weitere Unterlagen zu erstellen und aufzubewahren. - Anbringung der CE-Markierung
Der Verantwortliche für die Einbringung des Erzeugnisses in den Markt kann anschließend die gebotene CE-Markierung anbringen.