Chamber of Commerce of Bolzano

Änderungsanträge

WICHTIGER HINWEIS:

Der Parteienverkehr des Bereichs Patente und Marken ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich (Öffnungszeiten).

Die Mitarbeiter/innen stehen für Informationen und Beratung über die gewerblichen Schutzrechte auch per E-Mail, Videokonferenz und Telefon zur Verfügung.


Eingetragene bzw. erteilte gewerbliche Schutzrechte sowie Schutzrechte mit laufenden Antragsverfahren können verändert werden - Die Ausgangssituation kann sich mit der Zeit ändern.

Sie vergeben eine Lizenz zur Nutzung ihres Patentes oder Ihrer Marke, Sie verkaufen oder vererben Ihr Patent oder Ihre Marke. Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass sich die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens, die Anschrift oder die Firmenbezeichnung ändern. Auch kann es sein, dass Sie sich entscheiden, auf bestimmte Klassen des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses nach der Hinterlegung einer Marke zu verzichten oder Sie Ihren Antrag auf eine Patenterteilung ganz zurücknehmen möchten.

Alle Änderungen in Bezug auf Ihre gewerblichen Schutzrechte müssen dem Italienischen Patent- und Markenamt mittels eines Antrages (in italienischer Sprache) mitgeteilt werden.

 

Folgende Anträge können eingereicht werden:

Abänderungen (Annotazioni)
Änderung der Adresse oder der Bezeichnung/Gesellschaftsform des Antragstellers

Umschreibungen (Trascrizioni)
Übertragung von Schutzrechten, Abtretungen, Lizenzvergabe, Pfändungen

Verschiedenes - "Multiplo"
Verzichte, Rücknahmen, Rückerstattungen usw.

Einschränkungen
Einschränkungen der Klassen für Marken oder der Patentansprüche

Richtigstellungen
Richtigstellung der Patentunterlagen

Antwort auf amtliche Beanstandungen
Antwort auf spezifische Anforderungen der Prüfungsabteilung

Einreichung von Unterlagen unter Auflösung eines Vorbehalts
nachträgliche Einreichung von Unterlagen

Weitere verschiedene Anträge
Ergänzungsanträge, Aufschub von Fristen

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Brevetti e marchi

0471 945 534 - 514